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Geräumter und gestreuter Gehweg im Winter
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Winterdienst:Welche Pflichten Eigentümer haben

Wer wann räumen muss, wie sich die Pflicht übertragen lässt, was dabei bei Ihnen bleibt und warum die Dokumentation im Schadensfall entscheidet.

5 Minuten LesezeitAktualisiert September 2026

Woher die Pflicht kommt

Die Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Fläche eröffnet, auf der sich Menschen bewegen, muss sie in einem sicheren Zustand halten. Für Gehwege übertragen die Gemeinden diese Pflicht in ihren Satzungen auf die Anlieger – in Freiburg regelt das die örtliche Straßenreinigungssatzung.

Daraus folgt: Räumen und Streuen sind keine Kulanz, sondern Pflicht. Kommt jemand zu Schaden und war die Fläche nicht gesichert, haften Sie – und die Versicherung prüft genau, was nachweisbar ist.

Zeiten, Flächen, Mittel

  • Zeitfenster: Werktags üblicherweise ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen später, abends meist bis 20 Uhr. Die genauen Zeiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde.
  • Bei anhaltendem Schneefall gilt: wiederholt räumen, nicht einmal morgens und dann nicht mehr.
  • Breite: Ein Streifen, auf dem zwei Personen aneinander vorbeikommen, meist rund ein Meter zwanzig.
  • Zugänge nicht vergessen: Eingang, Müllplatz, Stellplätze und Fluchtwege gehören dazu, nicht nur der Gehweg.
  • Streumittel: Salz ist vielerorts eingeschränkt oder verboten, abstumpfende Mittel wie Splitt sind der Standard.
Der entscheidende Punkt: Die Pflicht lässt sich vertraglich übertragen, die Verantwortung nicht vollständig. Sie müssen stichprobenartig kontrollieren, ob der Dienstleister seine Aufgabe erfüllt. Genau deshalb ist eine lückenlose Dokumentation Ihr wichtigster Nachweis.

So übertragen Sie den Winterdienst sauber

  1. 1Flächen im Plan festhaltenEin einfacher Lageplan als Vertragsanlage beendet jede spätere Diskussion darüber, was gemeint war.
  2. 2Zeiten und Auslöser definierenAb welcher Schneehöhe, in welchem Zeitfenster, wie oft bei anhaltendem Fall? Das gehört schriftlich fest.
  3. 3Material und Lagerung klärenWer stellt Splitt oder Salz, wo wird gelagert, wer füllt nach? Auch das Entfernen im Frühjahr gehört dazu.
  4. 4Einsatzdokumentation vereinbarenDatum, Uhrzeit, Maßnahme und ausführende Person. Ohne diesen Nachweis nützt der beste Vertrag im Ernstfall wenig.

Was Mieter betrifft

Auf Mieter lässt sich der Winterdienst nur übertragen, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag steht – eine Regelung allein in der Hausordnung genügt in der Regel nicht. Auch dann bleibt Ihre Kontrollpflicht bestehen. In der Praxis ist die Vergabe an einen Hausmeisterservice der verlässlichere Weg, weil Zuständigkeit und Nachweis in einer Hand liegen.

Häufige Fragen

In der Regel nein. Außerhalb der in der Satzung genannten Zeiten besteht meist keine Pflicht, wohl aber am frühen Morgen vor Beginn des Berufsverkehrs.

Dann ist zeitnah zu streuen, sobald es zumutbar ist. Eine sofortige und dauerhafte Eisfreiheit wird nicht verlangt, ein völliges Untertätigbleiben aber auch nicht akzeptiert.

Nein. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden, solange die Pflichtzeiten laufen.

Wir halten jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme fest und stellen Ihnen die Nachweise zur Verfügung. Das ist im Schadensfall Ihre Absicherung.

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